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§ 17. Manuskripte und Urkunden dürfen im allgemeinen nur in den Räumen der Bibliothek benutzt werden; jedoch ist tags über ihre Benutzung zu photographischen Zwecken in Instituten der Universität gestattet. Nach auswärts verliehen werden sie nur an Behörden, welche für feuersichere Aufbewahrung garantieren und Benutzung nur in ihren Räumen gestatten. Mit besonderer Genehmigung der Bibliothekskommission können sie in Erlangen auch an Lehrer der Universität ausgeliehen werden.

§ 18. Inkunabeln werden in der Regel nur an Behörden und Universitätslehrer und nur bei geniigender, von der Bibliothekskommission zu beurteilender Sicherheit an andere Personen ausgeliehen.

$ 19. Diejenigen Nachschlagewerke, welche in den Verwaltungsräumen der Bibliothek aufgestellt sind, dürfen nur für solche Stunden, während welcher die Bibliothek geschlossen ist, an Universitätslehrer ausgeliehen werden. Handzeichnungen, Kupferwerke und Kunstblätter aller Art aber können nur auf der Bibliothek unter besonderer Aufsicht benutzt werden; dabei ist der Gebrauch von Tinte und das Durchzeichnen untersagt. - Anmerkung. Zu den Kupferwerken sind solche Werke nicht zu rechnen, bei denen einzelne Zeichnungen oder Kupferstiche sich befinden. Sie können daher nicht blofs den Universitätslehrern, sondern auch anderen vertrauenswürdigen Personen nach Hause mitgegeben werden. Auch werden Kupferwerke, die zu Demonstrationen bei Vorlesungen notwendig sind, zu diesem Gebrauch an Universitätslehrer ausgeliehen.

§ 20. Nur mit Genehmigung des Oberbibliothekars dürfen von anderen als von Universitätslehrern die Bücherräume betreten und die Kataloge eingesehen werden. Den Universitätslehrern steht aufserdem das Recht zu, ganze Fächer der Bibliothek zu wissenschaftlichen Zwecken an Ort und Stelle durchzusehen und dort oder in den Lesezimmern zu benutzen. In allen Fällen sind sie aber verbunden, die Wiedereinstellung der von ihnen herausgenommenen Bücher dem Bibliothekspersonal zu überlassen. Auch anderen ansässigen oder blofs durchreisenden Gelehrten sowie ausnahmsweise auch Studierenden der Universität kann zu wissenschaftlichen Arbeiten eine solche Durchsicht einzelner Fächer der Bibliothek von dem Oberbibliothekar bewilligt werden.

§ 22. Studierende sollen in der Regel höchstens vier Bücher auf einmal erhalten. Doch kann einzelnen ausnahmsweise ein ausgedehnterer Gebrauch der Bibliothek auf Empfehlung eines Universitätslehrers oder nach eigenem Ermessen des Oberbibliothekars gestattet werden.

III. Ordnung der Musterung.

§ 25. Alle Jahre soll in der ersten Hälfte des Mai durch die Bibliothekskommission eine Musterung der Bibliothek stattfinden. Ueber sie ist ein Protokoll aufzunehmen, von welchem das Original bei den Akten der Bibliothekskommission, eine Abschrift bei den Akten der Bibliothek aufbewahrt wird.

§ 26. Dieser Musterung hat eine Woche vorher ein Bericht des Oberbibliothekars mit genauen statistischen Angaben über den Geschäftsgang der Bibliothek und die Arbeiten der Beamten während des letztverflossenen Jahres voranzugehen. Vgl. § 5 Schlufs.

§ 27. Bei der Musterung sollen geeignete Untersuchungen über das wirkliche Vorhandensein der zur Bibliothek gehörenden Bücher und über die ordnungsmäfsige Rücklieferung der ausgeliehenen Bücher angestellt, auch wenn Bücher fehlen, die zweckmäfsigen Mittel, ihre Wiederherbeischaffung oder ihren Ersatz zu bewirken, beraten bezw. angeordnet werden.

§ 28. Damit ist die Ermittelung zu verbinden, was im Laufe des Jahres für die Verbesserung der Bibliothek geschehen ist, namentlich ob die Kataloge ihrer Bestimmung gemäfs fortgeführt und alle Bücher eingetragen sind.

§ 29. Zu den Gegenständen der Musterung gehören insbesondere noch: a) die Cimelien, b) die Kupferstich und die Münzsammlung, solange diese sich im Gebäude der Bibliothek befinden, c) die sämtlichen Gerätschaften, soweit sie nicht bei der Feuerschau, die im Oktober jeden Jahres stattfindet, einer Revision unterzogen werden.

$30. Unmittelbar nach dieser Musterung erstattet die Bibliothekskommission einen Bericht über den Stand der Bibliothek und ihrer Verwaltung an den Senat und stellt die allenfalls erforderlichen Anträge. Aber auch aufserdem hat sie durch fortgesetzte Aufsicht und wiederholte Einsichtnahme sich von dem Fortgang des Katalogisierungsgeschäftes und von der Einhaltung aller Bestimmungen der Bibliotheksordnung und der Beamteninstruktionen zu überzeugen.

IV. Druck der Bibliotheksordnung.

§ 31. Die Bibliotheksordnung soll gedruckt in je einem gebundenen Exemplare in sämtlichen Verwaltungsräumen der Bibliothek und im Akademischen Lesezimmer aufliegen. Jedem Universitätslehrer und jedem Beamten oder Bediensteten der Bibliothek soll bei seiner Verpflichtung ein Exemplar ausgehändigt werden. . . .

Wir haben nur schwer der Versuchung widerstanden, einige Sätze, die für die Stellung des Bibliotheksvorstandes besonders bezeichnend sind, durch Sperrdruck hervorzuheben; um so mehr müssen einige Worte hinzugefügt werden, ohne dafs natürlich auf eine Kritik im einzelnen eingegangen werden kann. Wir sehen dabei ab von der selbständigen Stellung der preufsischen Universitätsbibliotheken, die in der Hauptsache als unmittelbare Staatsanstalten verwaltet werden und deren Leiter nur der vorgesetzten Verwaltungsbehörde (Universitätskuratorium) und in letzter Linie dem Ministerium, nicht aber den Universitätsbehörden verantwortlich sind. Das Bestehen von Bibliothekskommissionen, welche die Interessen der Universität vertreten, ist damit sehr wohl vereinbar. Anderwärts, und namentlich in Süddeutschland, wird die Selbstverwaltung der Universitäten stärker betont, und es ist natürlich, dafs die Bibliothek als das vornehmste und für die ganze Universität wichtigste Institut in diese Selbstverwaltung eingegliedert wird. Unter dieser Voraussetzung betrachtet entspricht die Tübinger Ordnung allen Forderungen, die man im Interesse der zweckmäfsigen und einheitlichen Bibliotheksverwaltung und auch im Interesse der Selbständigkeit und Würde des bibliothekarischen Berufs stellen kann. Wir bedauern das von der Erlanger Ordnung nicht sagen zu können. Sie konserviert das alte Ratensystem, das die Bibliothek in einzelne Abteilungen zerreifst und jede gesunde Anschaffungspolitik unmöglich macht. Es scheint sehr glaublich, was man sich erzählt, dafs eine Fakultät dort jahrelang kein Einzelwerk anschaffen konnte, weil alle ihre Mittel in Fortsetzungen und Zeitschriften angelegt waren. Vor allem aber ist das Reglement von tiefstem Mifstrauen gegen den Bibliothekar durchdrungen, gewifs nicht gegen die Person des gegenwärtigen Inhabers der Stelle, aber gegen den Bibliothekar als solchen, und das gibt uns das Recht, uns hier darüber zu äussern. So wie das Reglement lautet, ist er für den gröfsten Teil des Etats einfach Schreiber und Kalkulator, der, wenn noch Mittel zur Verfügung stehen, die Bestellung der Fakultät

unverzüglich auszuführen, andernfalls ihr sofort" Anzeige zu erstatten hat, dem der Erlanger Buchhändler nichts liefern darf, wenn es nicht in der vorgeschriebenen Form bestellt ist, und dem die Bibliothekskommission scharf auf die Finger sehen mufs, damit er die Kataloge in Ordnung hält, usw. Solche Vorsichtsmafsregeln mochten berechtigt sein zur Zeit als der Vertreter eines beliebigen Lehrfaches im Nebenamt die Bibliothek verwaltete. Jetzt, da überall ein eigener Beamter an der Spitze steht, der die Bibliothek als Ganzes übersieht und vertritt, ist die Beibehaltung jener vorsündflutlichen Einrichtung mindestens ein Hindernis für die pflichtmäfsige Betätigung dieses Beamten um nicht noch mehr zu sagen. Hoffen wir, dafs andere Universitäten, an denen noch ähnliche Bestimmungen bestehen, bei einer Revision ihrer Bibliotheksordnung im eigenen Interesse damit aufräumen und eine Neuordnung zum mindesten auf der Tübinger Grundlage eintreten lassen.

Kleine Mitteilungen.

Die Trümmer einer, Bibliothekskiste aus der Zeit von etwa 1600-1300 v. Chr. sind abgebildet in dem Bericht von Ernst Sellin über seine Ausgrabungen auf dem Tell Ta'annak in Palästina, der Stätte des biblischen Taanach (vgl. S. 40 und 98 seiner Abhandlung in den Denkschriften der Wiener Akademie. Phil.-hist. Kl. Bd. 50. 1904). Die Kiste aus 3 cm dickem Ton war 60 cm breit und 65 cm hoch. Für die angegebene Bestimmung wird sie in Anspruch genommen, weil sich unter ihr und in der Nähe einige Keilschrifttafeln fanden, die aber nur sehr geringe Reste der „Bibliothek" oder richtiger des Archivs sein könnten. Aus den Tafeln ergibt sich als Besitzer der Stadtkönig Ištarwašur, der mit den benachbarten Fürsten in Keilschrift korrespondierte.

Der xylographische Totentanz in München. Bekanntlich gibt es zwei Blockbücher mit der Darstellung des Totentanzes (Schreiber, Manuel IV, 432), beide Unica, beide in von einander verschiedenen Holzschnitten das gleiche deutsche Gedicht illustrierend. Während das eine, der Heidelberger Totentanz, von W. L. Schreiber in photolithographischer Nachbildung (Leipzig 1900, Hiersemann) herausgegeben worden ist, hat nunmehr aus dem andern Unicum, Xyl. 39 der k. Hof- und Staatsbibliothek München, Hofphotograph Teufel in München, Gabelsbergerstrafse 76, in der Reihe seiner Photographischen Einzelaufnahmen aus den Schätzen der k. Hof- und Staatsbibliothek in München", über welche im Zbl. f. Bw. Jg. 19. 1902. S. 229-248 eingehend berichtet worden ist, die sämtlichen in Holz geschnittenen Bilder photographisch aufgenommen. (Der xylographische Text ist in diesem Exemplar weggeschnitten und handschriftlich ergänzt.) Diese photographischen Blätter sind einzeln oder in der ganzen Serie (14 Bll.; Nr 3315-3328 der Einzelaufnahmen") von Hofphotograph Teufel zum Preis von 70 Pf. für das Blatt zu beziehen. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dafs die Reihe der Einzelaufnahmen nunmehr 3350 Nummern umfafst. Ein gedrucktes Verzeichnis derselben sendet Hofphotograph Teufel Interessenten auf Verlangen gern gratis zu.

Ein zweites Exemplar der Camene des Joannes Hadus. Johannes Hadus, ein aus Bremen stammender Humanist, dessen Spur sich in dem Pestjahre 1516 verloren hat, hat unter dem Titel: „Tumultuarie Joannis Hadi Camene eine Sammlung von Gelegenheitsgedichten auf Personen, denen er während seiner Tätigkeit an der Rostocker Universität nahe getreten war, veröffentlicht. (Vgl. Krause unter Hadus in der Allg. Deutschen Biographie Bd 10. S. 307.) Diese Gedichtsammlung ist wahrscheinlich 1516 erschienen, dann ebenso wie ihr Verfasser verschollen und galt zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts für nicht gedruckt. Dann besafs Schröder, der Verfasser des papistischen Mecklenburg und des evangelischen Mecklenburg das einzige bekannte Exemplar, das später in den Besitz der Universitätsbibliothek Rostock überging. Dieselbe Bibliothek besitzt auch eine Abschrift aus dem sechzehnten oder siebzehnten Jahrhunderte, wo aber in den Blattüberschriften der Verfassername bald Hadus bald Padus lautet. Als Padus ist er dann auch in der Gelehrtengeschichte geführt worden, so bei Krey, die Rostockschen Humanisten und Krabbe, die Universität Rostock.

Ein zweites Exemplar besitzt nun die Universitätsbibliothek zu Marburg. Auch dort hat die Lesung des Namens Schwierigkeiten gemacht. Der alphabetische Katalog enthält zwar einen neueren Zettel unter Hadus, enthielt daneben aber noch einen älteren unter Badus. Unter Padus oder Badus taucht vielleicht hier oder dort noch ein weiteres Exemplar auf. Das Marburger Exemplar hat fünfzehn Blätter Klein-4o, Blatt 2 als A bezeichnet, wobei die Rückseite des fünfzehnten Blattes leer ist. Titel und Impressum fehlen, nur als Blattüberschrift wiederholt sich durch den ganzen Druck: Tumultuarie Joannis und auf dem nächsten Blatte fortgesetzt Hadi Camene. Es bildet die vierte Nummer in einem acht Schriften enthaltenden Sammelbande des sechzehnten Jahrhunderts. Das nur teilweise erhaltene Vorsatzblatt des Bandes trägt den Namen des (Besitzers oder Schenkers?) Theodorus Mollerus (vielleicht der Anfang des 17. Jh. in Rostock lebende Theologe dieses Namens?) und das Titelblatt der ersten Schrift den Vermerk: Sum Wilhelmi Molleri. Dazu die weitere Notiz: Liber S. S. Stephani et Viti M. M. in Corbeia, a principe nostro Maximiliano emptus in auctio. Bremens 172. Die letzte Zahl ist verlöscht, mufs aber 1 gelesen werden, denn 0 war es sicher nicht und Maximilian von Horrich war nur bis 4. XII. 1721 Abt von Corvei. Bei der Auflösung der Corveier Klosterbibliothek ist der Band dann mit vielen anderen wertvollen Drucken dieser alten Büchersammlung nach Marburg abgegeben worden.

Berlin.

A. Hortzschansky.

Eine auffallende Büchermacherei leistet ein Herr A. A cloque, anscheinend in Abbeville wohnend, und der angesehene Verlag von A. Baillière & fils in Paris. Sie gaben kurz nach einander vier Bände Flore du Nord-Est, bezw. Sud-Est, Sud-Ouest und de la Région Méditerranéenne de la France heraus. In dem gleichlautenden Avertissement dieser Bände liest man, die 1894 erschienene Flore de la France desselben Verfassers lasse es an Angaben über die geographische Verbreitung der Arten innerhalb Frankreichs fehlen, der Verfasser habe deshalb im Interesse des Publikums und auf Wunsch der Verleger das ganze Gebiet in eine Anzahl Bezirke geteilt und die in jedem dieser Bezirke vorkommenden Arten verzeichnet; so werde auch das Bestimmen erleichtert, da man nur unter einer kleineren Zahl von Arten zu suchen habe. Vergleicht man nun die Bände, so findet man, dafs alle vier von Anfang bis zu Ende identisch und von denselben Platten abgezogen sind, mit Ausnahme einer kurzen Uebersicht der lokalen Arten von einigen 50 Seiten, die in jedem Bande hinter S. 48 eingefügt sind. Die Flore de la France von 1894 liegt uns nicht vor, sie enthält aber genau so viele Seiten (816) und Abbildungen (2165) wie die angeblichen Teilfloren, und so ist kein Zweifel, dass diese weiter nichts sind als das alte Werk, nur mit einem abweichenden ersten Bogen, mit vier verschiedenen Titelblättern und mit den erwähnten Einschiebseln versehen.

In der Tat ist hinter dem angeführten Avertissement eine Préface stehen geblieben, in der ausdrücklich gesagt wird, das vorliegende Werk beabsichtigte nicht die geographische Verbreitung der Arten nachzuweisen.

Rezensionen und Anzeigen.

Katalog over det Store Kongelige Bibliotheks Haandskrifter vedrørende Norden, særlig Danmark. Udgivet af det St. Kgl. Bibliothek ved E. Gigas. Bd 1. Kjøbenhavn: Gyldendal 1903. 3 Bl.; V, 329 S. 8°.

Der Plan zu dieser Publikation ging von dem bisherigen Leiter der Kopenhagener Grofsen Kgl. Bibliothek Justizrat Dr. phil. Chr. Bruun aus. Als Grundlage wurde der handschriftliche Katalog genommen, den der im vorigen Sommer verstorbene dänische Reichsarchivar C. J. Bricka während seiner früheren Amtstätigkeit an der Kgl. Bibliothek über deren Manuskripte angefertigt hat. Die Reihenfolge und die kürzeren Inhaltsangaben dieses Katalogs wurden bei der Drucklegung genau wiedergegeben; letztere sind durch kursiven Druck kenntlich gemacht. Es sind aber vom Herausgeber Beschreibungen der Handschriften und Nachrichten über ihre Herkunft und Benutzung hinzugefügt worden, und diese stellen nach Umfang und Inhalt den eigentlichen Wert des Bandes dar. Sie geben für alle Sammelbände eine Aufzählung der einzelnen Stücke und sind überaus reich und mit erfreulichster Sorgfalt, Klarheit und Uebersichtlichkeit gearbeitet. Besonders sind die genauen Nachweise über frühere Benutzung erwünscht. Ein Register, das nach den historischen Bestandteilen, der alten königlichen, der Thottschen, der neuen königlichen, Uldallschen und der Kallschen Sammlung, geordnet ist und innerhalb dieser Gruppen nach Format und Handschriftennummer, ermöglicht die leichte Identifizierung irgend einer zitierten Handschrift, ein Autorenregister, in dem auch die einzelnen Stücke der Sammelbände und Sammelpakete berücksichtigt sind, die der Verfasser. Die Bibliothek hat ein handschriftliches Verzeichnis in Arbeit, das die Schreiber und Empfänger sämtlicher in der Bibliothek verwahrten Briefe verzeichnen wird. Es würde zu weit führen, wollte man gegenüber einem Verzeichnis von mehr als tausend Handschriften auf Einzelheiten eingehen. Das Material, das der vorliegende erste Band bringt, ist in drei Abteilungen geordnet: der Norden überhaupt, Dänemarks Topographie und Dänemarks Staats- und Kulturverhältnisse. In der letzten Abteilung bricht der Band mit dem Kriegswesen, das in dieser Abteilung den gröfsten Raum einnimmt, ab. Der nächste Band soll mit dem Kirchenwesen beginnen. Zur Spezialgeschichte Dänemarks und zu der Entwickelung seines geistigen Lebens bringt der erste Band noch nichts. Besonders wertvoll sind die genauen Angaben über die Arbeiten der grofsen dänischen Sammler Langebek, Werlauff und neuerdings Allen. Die Tätigkeit Jakob Langebeks (1710-1775) in dieser Richtung übertrifft alles, was der Norden sonst aufzuweisen hat, und auch aufserhalh Skandinaviens dürfte seines gleichen nicht allzu häufig zu finden sein. Es werden 303 (305) Packen oder Bände von ihm aufgeführt und ihr Inhalt genau verzeichnet (S. 36-92). Es bedarf wohl kaum der ausdrücklichen Bemerkung, dafs in dieser Publikation dem Historiker, der sich mit dem Norden beschäftigt, ein unschätzbares Hilfsmittel in die Hand gegeben wird, und es ist lebhaft zu wünschen, dafs die weiteren Bände in gleich glücklicher und tüchtiger Bearbeitung bald folgen möchten.

Berlin-Steglitz.

D. Schäfer.

Der neue Orientalische Jahresbericht. Dem 1. Hefte des 58. Bandes (1904) der Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft ist zum ersten Male der 1902 auf der Versammlung der Gesellschaft

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