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und erklärte (6. Oct. 1635) an Schweden den Krieg, weil der Prager Friede die Wiedererlangung der von Schweden und Frankreich gemachten Erobe rungen in Teutschland festgesetzt hatte. Die Fremden follten den Boden Teutschlands verlassen. Allein der Erfolg des neubeginnenden Kampfes des vier. fen Abschnitts des 30jährigen Krieges dem Plane nicht. Denn wenn gleich dieser Abschnitt des Krieges an Lånderverheerungen und wilden Graufamkeiten die vorhergehenden übertraf, und damals im eigentlichen Sinne der Krieg vom Kriege, ohne Ausführung höherer strategischer und politischer Entwürfe, lebte; so konnte doch in den nachfolgenden 13 Jahren weder Schwedens noch Frankreichs Macht vom Boden Teutschlands entfernt werden. Der Tod Ferdinands 2 (15. Febr. 1637), und die Nachfolge seines Sohnes Ferdinand 3 in den Erbstaaten Destreichs und in Teutschland, bewirkte in dem ange= nommenen politischen Systeme keine Veränderung. Folgenreicher war der Tod des leßten Herzogs von Pommern, Bogislav 14 (1637), dessen Land, der brandenburgischen Rechte ungeachtet, die Schwe den behaupteten, und der Tod des Churfürsten von Brandenburg, Georg Wilhelms (1640), wels chem sein Sohn Friedrich Wilhelm mit einer sehr umsichtigen Politik folgte.

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Der neue Charakter des Kampfes begann mit ber Niederlage der Destreicher und Sachsen bei Wittstock (24. Sept. 1636) durch Banner und Wrangel, worauf Banner nach Sachsen vordrang, und im Lande des ehemaligen Bundesgenossen durch Brand und Verheerung seinen Namen schåndete, während die französische Politik ihr Ziel im Erwerbe des Elfaf ses im Auge behielt, und Richelieu wahrscheinlich,

für diesen Zweck, den Sieger von Breysach (3. Dec. 1638), den Herzog Bernhard von Weimar aufopferte, der plöglich (8. Jul. 1639) starb, und deffen Heer sogleich in Frankreichs Dienste trat, so wie Breyfach in dessen Hånde kam.

Dachte man gleich schon im Jahre 1641 an den Frieden; so ward doch der Kampf mit abwechselndem Erfolge fortgefeßt. Torstenson, Banners Nach folger, siegte (2. Nov. 1642) bei Leipzig gegen den Erzherzog Leopold Wilhelm und Piccolomini, worauf er über Sachsen und Schlesien sich ausbreitete. Von Måhren zog er plößlich (Dec. 1643) nach Holstein, um Dånemark in Holstein zu besiegen, weil es, eifersüchtig auf Schwedens steigende Macht, diesem Nachbar den Krieg angekündigt hatte. Danemark ward (13. Aug. 1645) zum Frieden von Brömfebroo mit Schweden genöthigt. Die Franzosen, bet Duttlingen (14. Nov. 1643) unter Guebriant von den Bayern besiegt, erhielten in Turenne einen neuen Feldherrn, der - nachdem bereits Bran denburg (1641) und Sachsen (1645) Waffenstillstand, auf nachtheilige Bedingungen, mit den Schweden geschlossen hatten, in Verbindung mit Wrangel (1646) in Bayern vordrang, wodurch auch der Churfürst Maximilian zu Ulm (14. Mårz 1647) zum Waffenstillstande genöthigt, aus Furcht vor Oestreich aber zur Brechung desselben (Sept. 1647) veranlaßt, und deshalb sein Land von den Franzosen und Schweden furchtbar verheert ward, bis endlich die Eroberung der kleinen Seite von Prag durch Königsmark (25. Jul. 1648) zum Abschlusse des Friedens führte, der auf den Congressen zu Osnabrück und Münster seit dem 11. Jun. 1645 unterhandelt worden war.

36.

9) Der westphälische Friede.

Der westphälische Friede *) ward (24. Oct. 1648) zu einer Zeit geschlossen, wo Oestreich kein bedeuten=; des Heer mehr aufzustellen vermochte, und die öffentliche Meinung, durch politische Schriften bearbeiter**), gegen deffen Politik sich laut erklärt hatte. Wenn: dieser Friede, ein Reichsgrundgeseß der teutschen Nation, im achtzehnten Jahrhunderte fast allgemein als ein Meisterwerk der Diplomatie gefeiert ward; so kann dies nur in dem beschränkten Sinne gelten, daß große Schwierigkeiten durch denselben beseitigt, die kirchlichen Verhältnisse, so wie die Interessen der reichsunmittelbaren teutschen Stände zu einer allgemeinen Entscheidung gebracht, und die Grundlagen eines rechtlichen Besißstandes innerhalb Teutschlands für die nächste Zukunft gezogen wurden. Daß aber Teutschland, der Mittelpunct des; europäischen Staatensystems, durch diesen Frieden seine politische Einheit verlor; daß zwei außerteutsche Mächte die Gewährleistung dieses Friedens und der teutschen Verfassung übernahmen, nachs

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Der Osnabrückische Friede beim Schmauß (corp. juris publ. acad.) S. 741 ff. Der Mün sterische, Ebend. S. 810 ff. Die vollständige Sammlung aller Actenstücke: I. G. v. Meyern, Acta pacis Westphalicae publica. 6 Tom. Han, et Gött. 1734. Fol.

Unter diesen Schriften machte den meisten Eindruck die pseudonyme von Chemni: de ratione status in imperio nostro romano-germanico, autore Hippolitho a Lapide. (s. 1.) 1640. 4. dann (Freistadii) 1647. 12.

dem sie sich auf Teutschlands Kosten vergrößert hatten; daß während des Krieges viele teutsche Fürsten das gefährliche Beispiel der Bündnisse mit dem Auslande gegeben hatten, und durch das Ausland auf Kosten ihrer Mitstände im Frieden sich vergrößerten; endlich daß der Norden seit dieser Zeit in Berührungen mit dem südwestlichen Staatensysteme kam, die bis dahin die europäische Politik noch nicht gekannt hatte: d'as waren Ereignisse, welche für den ganzen Erdtheil die entscheidendsten Folgen herbeiführten, so wie sehr viele folgende Friedensverträge, bis zum Untergange des teutschen Reiches im Jahre 1806, auf die Unterlage des westphälischen Friedens abgeschlossen wurden. Als Hauptergebniß nach diesem Frieden tritt hervor: daß die religiösen und kirchlichen Interessen, welche bereits seit dem Hussitenkriege, noch mehr aber seit der Kirchenverbesserung, im Vordergrunde aller Weltbegebenheiten erscheinen, zwar nicht ohne Einfluß auf die europäische Politik bleiben, daß aber, an die Stelle der Religionskriege, seit dieser Zeit die Kämpfe um Låndervergrößerungen und Erbschaften treten, bis mit der französischen Revolution wieder der Kampf über Ideen beginnt, die ins öffentliche Staatsleben übergehen.

Nächst dem Werke von Bougeant:

Négotiations sécrètes touchant la paix de Munster et d'Osnabruck. 4 T. à la Haye, 1725. Fol. J. Steph. Pütter, Geist des westphälischen Friedens. Gött. 1795. 8.

K. Ludw. v. Woltmann, Geschichte des wests phål. Friedens. 2 Th. Lpz. 1808. 8. (Nach den négotiations etc. und als Fortseßung von Schillers Gesch. des z0jähr. Krieges bearbeitet.)

37.

Fortse gung.

Ein großer Theil Europens befand sich damals im Kampfe; der westphälische Friede beendigte aber nur den Krieg in Teutschland und in den Niederlanden. Der Kampf zwischen Frankreich und Spanien, so wie der zwischen Spanien und Portugal, seit Portugal (1640) von Spanien sich losgerissen und zur Selbstständigkeit wieder erhoben hatte, dauerten fort.

In Hinsicht auf die innern Verhältnisse Teutschlands sicherte dieser Friede den rechtlichen Besiß des Eigenthums, erhob viele blos auf dem Herkommen beruhende Verhältnisse zur gefeßlichen Verfassung, und führte die politische Stellung des Kaisers und der Stånde gegen einander auf feste Grenzen zurück. Denn er bewilligte (mit wenigen Ausnahmen) eine allgemeine Amnestie; das Haus Wittelsbach in der Pfalz erhielt die Unterpfalz zurück, und die neuerrichtete achte Churwürde; hergestellt wurden der Herzog von Wirtemberg, der Markgraf von BadenDurlach, der Herzog von Croy, die Häuser Nassau, Hanau, Solms, die Rheingrafen, Isenburg, Sayn, Dettingen, Waldeck, Hohenlohe, Erbach und Löwenstein in ihren Besißungen. Die feit der Erblichkeit der größern Lehen bereits als Herkommen bestandene Territorialhoheit der unmittelbaren Reichsstånde, ward geseßlich bestimmt, so daß ihnen dieser Friede das Recht ertheilte, Bündnisse mit dem Auslande zu schließen, sobald sie nicht gegen den Kaiser, das Reich und den Landfrieden gerichtet wåren. Seit dieser Zeit ward- Teutschland thatfachlich ein Staatenbund, doch mit Beibehaltung der Idee der Einheit der Monarchie, und

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