Deutsche Juristen-Zeitung, 10. köideO. Liebmann, 1905 |
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... Gesellschaft handelt ? ( RA . Dr. Felix Bondi ) Zur Abgrenzung zwischen Privatfürstenrecht und gemeinem Recht ( Priv . - Doz . Dr. Neumeyer ) Die Vertretungsmacht des Inhabers der elterlichen Gewalt ( AGR . Dr. Friedländer ) ...
... Gesellschaft handelt ? ( RA . Dr. Felix Bondi ) Zur Abgrenzung zwischen Privatfürstenrecht und gemeinem Recht ( Priv . - Doz . Dr. Neumeyer ) Die Vertretungsmacht des Inhabers der elterlichen Gewalt ( AGR . Dr. Friedländer ) ...
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... Gesellschaft m . b . H. 157 , 843 . Gesindeunkosten 463 . Gewinn aus Parzellierungen 864 . Haushaltungsvorstand 1127 ... Gesellschaften vor E. 809 . heilende Kraft formwidrigen Vertrages 1121 . s . Einzelkaufmann , Grundbuch , Richter ...
... Gesellschaft m . b . H. 157 , 843 . Gesindeunkosten 463 . Gewinn aus Parzellierungen 864 . Haushaltungsvorstand 1127 ... Gesellschaften vor E. 809 . heilende Kraft formwidrigen Vertrages 1121 . s . Einzelkaufmann , Grundbuch , Richter ...
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... Gesellschaft m . b . H. , Allgemeines , Steuer 156 , 248 , 843 , s . Steuer . 99 99 99 Geschäftsverlust ... Gesellschaften , s Vereine . Gesellschaftsähnliches Verhältnis 361 . Gesetz und Richteramt 1017 . Gesetze , neue G ...
... Gesellschaft m . b . H. , Allgemeines , Steuer 156 , 248 , 843 , s . Steuer . 99 99 99 Geschäftsverlust ... Gesellschaften , s Vereine . Gesellschaftsähnliches Verhältnis 361 . Gesetz und Richteramt 1017 . Gesetze , neue G ...
Page 47
... Gesellschaft , Kommunalsteuer . Steuererklärung , entschuldbare Verspätung 223 . ,, Anspruch auf Fristverlängerung 967 . Steuerermäfsigung , Unglücksfälle 367 . Steuerforderung , Verjährung 1068 . Steuerzeichen , Schaumwein 75 ...
... Gesellschaft , Kommunalsteuer . Steuererklärung , entschuldbare Verspätung 223 . ,, Anspruch auf Fristverlängerung 967 . Steuerermäfsigung , Unglücksfälle 367 . Steuerforderung , Verjährung 1068 . Steuerzeichen , Schaumwein 75 ...
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... Gesellschaft m . b . H. sind nach § 138 BGB . nichtig ( Nr . 47 S. 205 ) . Im Sinne des § 279 BGB . ist die Leistung aus der Gattung nicht blofs unmöglich , wenn die ganze Gattung untergegangen ist , sondern auch dann , wenn die ...
... Gesellschaft m . b . H. sind nach § 138 BGB . nichtig ( Nr . 47 S. 205 ) . Im Sinne des § 279 BGB . ist die Leistung aus der Gattung nicht blofs unmöglich , wenn die ganze Gattung untergegangen ist , sondern auch dann , wenn die ...
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Common terms and phrases
Aenderung allgemeinen Amtsgericht Amtsrichter Anfechtung Angekl Angeklagten Ansicht Anspruch Antrag Anwälte Anwendung aufser Ausdruck Bedeutung Behörde Beklagten Berlin Beschlufs besonders Bestimmung betr dafs daher daſs deutschen Eigentümer Elsafs-Lothringen Entsch Entscheidung Entwurf Erklärung ERNST HEINITZ erst Fall Frage gemäfs Gericht Geschäfts Geschäftsfähigkeit Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung Gläubiger grofsen Grund Grundbuch Grundsätze Grundschuld Grundstück Haftung Handlung Heft Hypothek Inhaberpapiere Instanz Interesse Jahre Jahrg Juristen Justizrat Kammergericht keit Kinder Klage Kommission könnte Kosten läfst Landgericht Leipzig letzteren lichen Mitgeteilt möglich Montignoso mufs müfste neuen Notwehr Oberlandesgericht öffentlichen Otto Liebmann Parteien Personen Pfandrecht Pfändung preufs preufsischen Prozefs Recht rechtliche Rechtsanwalt Rechtskraft Rechtsprechung Reform Reichs Reichsgericht Revision Richter Sache Schadensersatz Schöffen Schöffengerichte Schuldner Schutz Senat Senatspräsidenten Sinne soll Staats Staatsanwalt Strafe Strafrecht Strafsachen StrGB StrPO Tatsachen Teil Ueber unserer Urteil Verfahren Verhandlung Versäumnisurteil Vertrag verurteilt Vorinstanz Vormundschaftsgericht Vorschriften weiter Zeugen zulässig Zuständigkeit Zwangsvollstreckung Zweck
Popular passages
Page 431 - Nehmt die Gottheit auf in euren Willen, Und sie steigt von ihrem Weltenthron. Des Gesetzes strenge Fessel bindet Nur den Sklavensinn, der es verschmäht; Mit des Menschen Widerstand verschwindet Auch des Gottes Majestät.
Page 497 - Les ressortissants de la Convention (art. 2 et 3) jouiront, dans tous les Etats de l'Union, de la protection accordée aux nationaux contre la concurrence déloyale.
Page 137 - Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden.
Page 269 - Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden.
Page 551 - Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Page 139 - Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
Page 331 - Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstatigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfall entstanden sein würde.
Page 351 - Australian Torrens system: being a treatise on the system of land transfer and registration of title now in operation in the six states of the commonwealth of Australia, the colony of New Zealand, and Fiji and British New Guinea...
Page 519 - Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat.
Page 357 - Die Klage kann nur darauf gestützt werden, 1. daß der angefochtene Bescheid durch Nichtanwendung oder unrichtige Anwendung des bestehenden Rechts, insbesondere auch der von den Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verordnungen den Kläger in seinen Rechten verletze,' 2. daß die tatsächlichen Voraussetzungen nicht vorhanden seien, welche die Polizeibehörde zum Erlasse der Verfügung berechtigt haben würden.