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Raamatud Books
" Rüge an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen. "
Deutsche Juristen-Zeitung - Page 477
1904
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Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts, 38. köide

1898 - 512 lehte
...Rechtfertigungsschrift insbesondere" «. 5) § 516 » hat zu bestimmen : „Das Revisionsgericht hat zu prüfen, ob die Revision an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse oder erweisen sich sämmtliche in der Re« Visionsschrift...
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Beiträge zur erläuterung des deutschen rechts, 30. köide

1886 - 1242 lehte
...„Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an fich statthaft und ob fie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem diefer Erforderniffe, so ist die Berufung als unzuläffig zu verwerfen." Nach § 509 Nr. 1 ist, wie...
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Beiträge zur erläuterung des deutschen rechts, 14. köide

1870 - 982 lehte
...Vorsitzenden. § 772 des Entwurfs lautet: Das Berufungsgericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei. Ist eins dieser Erfordernisse nicht vorhanden, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen....
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, 15. köide

Bavaria (Germany). - 1877 - 536 lehte
...derselben zu steilen beabsichtigt. 8 552. Das Gericht hat von Amtswegcn zu prüfen, ') ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen....
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Württembergisches Gerichtsblatt: unter Mitwirkung des königl ..., 15. köide

1879 - 464 lehte
...Prozeßordnungen setzen Übereinstimmend fest, daß das Berufungsgericht die Frage, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei, von Amtswegen zu prüfen und, wenn eines dieser Erfordernisse fehle, die Berufung als unzulässig...
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Der Reichs-Civilprocess

Hermann Fitting - 1879 - 468 lehte
...Das Gericht hat stets von Amtswegen zu prüfen, ob die erhobene Nichtigkeits- oder Restitutionsklage an sich statthaft, und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist sie durch Endurtheil als „unzulässig"...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, 4. köide

Baden (Germany) - 1879 - 422 lehte
...beabsichtigt. Vxl. 0.?. 122. 386. 398, 397. 552. Das Gericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen....
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Die Organisation der preussischen Verwaltung nach den neuen Reformgesetzen ...

Karl von Stengel, Karl Michael. J.L. freiherr von Stengel - 1884 - 688 lehte
...stellen beabsichtigt (§§ 550, 551 ZPrO.). Das Gericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen....
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Archiv für öffentliches Recht, 9. köide

1894 - 804 lehte
...Parteien, weil nach § 497 C.-P.-O. das Berufungsgericht von Amtswegen zu prüfen hat. ob die Berufung an sich statthaft, und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei, und sie, wenn es an einem dieser Erfordernisse mangelt, als unzulässig verwerfen muss. Hat nun...
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Annalen des Königl. Sächs. Oberlandesgerichts zu Dresden, 7. köide

Saxony (Kingdom). Oberlandesgericht, Dresden - 1886 - 584 lehte
...Beklagte geltend zu machen. Denn das Berufungsgericht hat von Amtswegen zu prüfen, ob eine Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt sei (ß 49? der CivPO). Es liegt also eine Formverletzung vor, auf deren Geltend» machung eine Partei...
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