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DER

JURISPRUDENZ UND POLITIK,

MIT EINSCHLUSS DER

CAMERAL-WISSENSCHAFTEN

SEIT

DER MITTE DES ACHTZEHNTEN JAHRHUNDERTS
BIS AUF DIE NEUESTE ZEIT;

SYSTEMATISCH

BEARBEITET UND MIT DEN NÖTHIGEN REGISTERN

VERSEHEN

VON

JOHANN SAMUEL ERSCH,

PROFESSOR U. OBER-BIBLIOTHEKAR AUF DER UNIVERSITÄT ZU HALLE.

NEUE FORTGESETZTE AUSGABE

VON

JOHANN CHRISTIAN ΚΟΡΡΕ,

DR. D. RECHTE U. BISHER, ZWEIT. UNIVERS. BIBL. ZU ROSTOCK.

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Vorerinnerungen.

Nach den wiederholten Ankündigungen der neuen Ausgabe die

ses Handbuchs der deutschen Literatur und der einzelnen Abtheilungen desselben sind hier nur wenige Vorworte nöthig.

Wie bei den übrigen Abtheilungen ist auch bei dieser darauf Rücksicht genommen, sie von dem Ganzen möglichst unabhängig zu machen, und daher sind in dem Autoren-Register die Angaben von Geburts- und Todesjahren und am Schlusse die Erklärung der abgekürzten Vornamen beigefügt, die bei der ersten Ausgabe dem Ganzen vorbehalten wären. — Die bedeutenden Vermehrungen dieser neuen Ausgabe (bis auf das eben zu Ende gehende Jahr 1822 einschliesslich) sind schon aus der stärkern Bogenzahl zu ersehen; eine nähere Ansicht wird auch über den Werth des grössten Theils desselben und den Zusammenhang vieler mit den Zeitumständen belehren, die zum Theil sogar die Aufnahme mancher ephemeren Schriften zu erfordern schienen.

Anfangs war ich Willens, durch Ausstreichung vieler ältern Schriften über die ehemalige deutsche Reichs- und GerichtsVerfassung für Zusätze Raum zu gewinnen; allein die Rücksicht auf deren Verwandtschaft mit der jetzigen Verfassung und selbst auf deren antiquarischen Werth zu einer Zeit, wo man die bürgerliche und gerichtliche Verfassung der Griechen und Rö

brachte mich von diesem Vorsatze zurück.

Im Ganzen rührt die Bearbeitung dieser neuen Ausgabe der juristischen und politischen Literatur von dem auf dem Titel genannten Hrn. Dr. Koppe her; da diesem jedoch die zu der schwierigen Arbeit vergönnte Zeit nicht vollkommen ausreichte, so war von meiner Seite eine starke Nachhülfe erforderlich, bei der ich die gefällige Dienstfertigkeit des hiesigen Privatdocenten, Hrn. Dr. Jur. Dieck (Verf. der unter Nr 252 aufgeführten Schriften) nicht genug rühmen kann; zugleich bemerkend, dass einzelne Fehler der Anordnung und Auslassungen weniger einem Mangel an Aufmerksamkeit von unserer Seite, als der Schwierigkeit, in der Handschrift und den Druckbogen bedeutende Aenderungen zu machen, beizumessen sind.

Die Register sind von Hrn. Cand. Oesterreich mit derselben Sorgfalt bearbeitet, die man bei den ersten anerkannt hat.

Halle, im December 1822.

Ersch.

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