Stats-Anzeigen, 15–16. köideIn der Vandenhoekschen Buchhandlung, 1791 |
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... einige Bafalte am Rhein : mit Vorangefchickten , zerstreuten Bemerkungen über den Ba fait der ältern und nenern Schriftsteller ( von Hrn . A. v . Humboldt ) . 1790 , fl . 8 , 126 S. Eine für Philologen , Historiker , und Naturforscher ...
... einige Bafalte am Rhein : mit Vorangefchickten , zerstreuten Bemerkungen über den Ba fait der ältern und nenern Schriftsteller ( von Hrn . A. v . Humboldt ) . 1790 , fl . 8 , 126 S. Eine für Philologen , Historiker , und Naturforscher ...
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... viele Fortschritte , als mancher etwa erwartet hatte , geschehen seyn möchten , dennoch einige von entscheidender Wichtigkeit geschehen wà- ren , und nicht geläugnet werden könne , daß man katholie scher , besonders KurMainzischer Seits ...
... viele Fortschritte , als mancher etwa erwartet hatte , geschehen seyn möchten , dennoch einige von entscheidender Wichtigkeit geschehen wà- ren , und nicht geläugnet werden könne , daß man katholie scher , besonders KurMainzischer Seits ...
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... einige unlång . bare TacSachen onfüren will . - So lang ich den Fürstl . Hof zu Sarbrücken kenne , haben sich katholische HosCavaliers an demselben befunden ; und nicht selten wurden wichtige HofStellen von Personen -- diefer Religion ...
... einige unlång . bare TacSachen onfüren will . - So lang ich den Fürstl . Hof zu Sarbrücken kenne , haben sich katholische HosCavaliers an demselben befunden ; und nicht selten wurden wichtige HofStellen von Personen -- diefer Religion ...
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... einig Erbe zu geben , zu verkaufen , oder zu beschweren , zu einiger Kirch , in einige geistliche Hand ... auf daß dem Herren sein Dienst , Gült , Zinß , und Recht , nicht vermindert ... werde " . Welche Verordnung unterm 17 Apr. 1747 ...
... einig Erbe zu geben , zu verkaufen , oder zu beschweren , zu einiger Kirch , in einige geistliche Hand ... auf daß dem Herren sein Dienst , Gült , Zinß , und Recht , nicht vermindert ... werde " . Welche Verordnung unterm 17 Apr. 1747 ...
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... einigen Stücken der bürger lichen Rechte , dem Untertanen seiner Religion gleich seßt : so ist des Lermens und Tobens kein Ende . Kaum hatte der warhaft tolerante RurFürst von Mainz einige würzige Protestanten in seine Dienste genommen ...
... einigen Stücken der bürger lichen Rechte , dem Untertanen seiner Religion gleich seßt : so ist des Lermens und Tobens kein Ende . Kaum hatte der warhaft tolerante RurFürst von Mainz einige würzige Protestanten in seine Dienste genommen ...
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Common terms and phrases
Adel Befel Beicht bemeldten bezalen Bischof blos Branntewein burch Bürger Bürgerschaft chen Danzig Decrete Deputirte deutschen diefer dieſe eben Einwoner Erfarung erst feine feyn fich find folche folglich foll Frankreich Fürsten ganze Gefar Gefeß Gefeße Geistlichkeit Geld Gerechtigkeit gewiß gewönlichen Gottorpschen großen Grund Güter Herzog Hildesheim Indigenat iſt Jaren järlich jeßigen Juden kaiserl Kapetinger katholischen Kirchen Kloster König könnte Krieg KurPfälz Landes laſſen läßt Lerer lich machen Macht Magistrat Mann Menschen merere Mill muß müſſen Nation nemen neue öffentlichen Papir PapirGeld PfandBriefe Polen Rechte Regenten Regirung Reichs ReichsTag Religion Rostock Rußland Sache Salz Salz Werke schen Schuß Schweden ſei ſeine ſelbſt seyn ſich ſie ſind soll ſondern sowol Stadt Stände Stats Anz Syndicus Teil Ukasen Umte unfre Ungenannte Ungern ungrischen unsern Untertanen Vaterland Versamml veto viel vielmer Volk ward wåre weiß wenig wieder wirklich wollen
Popular passages
Page 100 - La libre communication des pensées et des opinions est un des droits les plus précieux de l'homme : tout citoyen peut donc parler, écrire, imprimer librement, sauf à répondre de l'abus de cette liberté dans les cas déterminés par la loi.
Page 185 - On verra tous les états Entre eux se confondre ; Les pauvres, sur leurs grabats, Ne plus se morfondre. Des biens on fera des lots Qui rendront les gens égaux.
Page 99 - La loi ne doit établir que des » peines ftri&ement & évidemment né» ceflaires , & nul ne peut être puni qu'en » vertu d'une loi établie & promulguée » antérieurement au délit } & légalement » appliquée. » IX. Tout homme étant préfumé in...
Page 100 - contribution publique , de la confentir » librement, d'en fuivre l'emploi , & d'en » déterminer la quotité , l'afliette , le re
Page 20 - ... & de faire raifon du furplus , s'il ya lieu. III. Les dîmes de toute efpèce , abolies...
Page 98 - Le principe de toute fouverainété réfide eflentiellement dans la nation; nul corps, nul in. dividu ne peut exercer d'autorité qui n'en émane expreffémcnt, . ; (Séance du ai Xeut.) > ART. IV. La liSert...