Grundzüge des völkerrechtsJ. J. Weber, 1903 - 315 pages |
From inside the book
Results 1-5 of 10
Page 3
... Träger völkerrechtlicher Beziehungen sind also niemals Privatpersonen , sondern aus- schließlich Staaten 3 ) ; darüber , unter welchen Umständen ein Staat als Subjekt des Völkerrechts , als Träger völker = rechtlicher Beziehungen ...
... Träger völkerrechtlicher Beziehungen sind also niemals Privatpersonen , sondern aus- schließlich Staaten 3 ) ; darüber , unter welchen Umständen ein Staat als Subjekt des Völkerrechts , als Träger völker = rechtlicher Beziehungen ...
Page 26
... Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten sind nur die Staaten als solche ; sie sind allein Subjekte des Völkerrechts . Staat im Sinne des Völkerrechts ist die auf einem be = stimmten Teile der Erdoberfläche fest angesiedelte ...
... Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten sind nur die Staaten als solche ; sie sind allein Subjekte des Völkerrechts . Staat im Sinne des Völkerrechts ist die auf einem be = stimmten Teile der Erdoberfläche fest angesiedelte ...
Page 84
... Träger der summa potestas , der Souveränität des Staates , völkerrechtlich den Staat . Obwohl als Person an sich nicht völkerrechtliches Rechtssubjekt , verkörpert das Staats- oberhaupt die Staatsgewalt und damit den Staat ; hieraus ...
... Träger der summa potestas , der Souveränität des Staates , völkerrechtlich den Staat . Obwohl als Person an sich nicht völkerrechtliches Rechtssubjekt , verkörpert das Staats- oberhaupt die Staatsgewalt und damit den Staat ; hieraus ...
Page 135
... Träger der Staatsgewalt abgegeben werden können . Wer als Träger der Staatsgewalt im einzelnen Staate anzu- sehen ist , bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des betreffenden Staatsrechts ; des Weiteren ist lediglich ...
... Träger der Staatsgewalt abgegeben werden können . Wer als Träger der Staatsgewalt im einzelnen Staate anzu- sehen ist , bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des betreffenden Staatsrechts ; des Weiteren ist lediglich ...
Page 136
... Träger der Staatsgewalt , zur völkerrechtlichen Vertretung des von ihm beherrschten Staates befugt ; das Recht der Vertretung kann jedoch , sei es im allgemeinen oder für einzelne Gebiete oder einen einzelnen besonderen Fall , delegiert ...
... Träger der Staatsgewalt , zur völkerrechtlichen Vertretung des von ihm beherrschten Staates befugt ; das Recht der Vertretung kann jedoch , sei es im allgemeinen oder für einzelne Gebiete oder einen einzelnen besonderen Fall , delegiert ...
Contents
3 | |
5 | |
9 | |
11 | |
24 | |
25 | |
26 | |
34 | |
39 | |
47 | |
59 | |
64 | |
73 | |
80 | |
84 | |
88 | |
100 | |
110 | |
115 | |
117 | |
119 | |
123 | |
129 | |
140 | |
193 | |
200 | |
205 | |
208 | |
214 | |
221 | |
227 | |
232 | |
233 | |
237 | |
241 | |
245 | |
254 | |
276 | |
283 | |
300 | |
Other editions - View all
Common terms and phrases
Abbildungen Abtretung allgemeinen anderseits anerkannt Anerkennung Aufl ausschließlich Ausübung Belgien Beschränkung besondere bestehen Bestimmungen beteiligten betreffenden Staates Beziehung bezüglich bezw Chemische Technologie Demgemäß derartige deſſen Deutsche Reich dieſe Einfluß einzelnen Staaten Empfangsstaates England Entwickelung erfolgt erforderlichen Erklärung erster erwerbenden Staates Exterritorialität Fällen Frankreich fremden Staate Gareis Gebiet Gebietshoheit gehören Genfer Konvention gesamte Gesandten Gesandtschaftsrecht Gesez Grund Grundlage Grundsäßen Haager handelt Infektionskrankheiten internationalen Verkehr iſt jezt juristischen Konferenz Kongoakte Kongreß Kons.-Ges Konsuln Konvention Kriege Kriegführung läßt lediglich lichen Liszt Mächte Mark 50 Pf muß neutralen Staaten Neutralität Oberstaat Österreich-Ungarn Pentarchie Personen Prinzip prinzipiell Privatrecht Realunion Recht rechtlichen Rechtssubjekt Rechtsverhältnisse Regel Rivier Rußland Schiedsgericht Schiffe Schuß Schuße ſeit ſich ſie Signatarmächte ſind sogenannten souveränen Staaten Souveränität Staaten von Nordamerika Staatsangehörigen Staatsgebiet Staatsgewalt Staatshoheitsrechten Staatsoberhaupt Staatsrecht Staatsverträge ständigen Schiedshofes Subjekte des Völkerrechts Tatsache Teil Türkei Ullmann verbesserte Auflage Vereinigten Staaten Vergleiche Verpflichtung Vertrag Vertretung völker Völkerrechtsgemeinschaft Vorschriften Weise Zorn
Popular passages
Page 147 - Conférence, reconnaissent que c'est un principe essentiel du droit des gens qu'aucune Puissance ne peut se délier des engagements d'un Traité, ni en modifier les stipulations, qu'à la suite de l'assentiment des Parties Contractantes, au moyen d'une entente amicale.
Page 207 - Ne sera pas réputé délit politique, ni fait connexe à un semblable délit l'attentat contre la personne du chef d'un gouvernement étranger ou contre celle des membres de sa famille, lorsque cet attentat constitue le fait soit de meurtre, soit d'assassinat, soit d'empoisonnement.
Page 305 - La marchandise neutre, à l'exception de la contrebande de guerre, n'est pas saisissable sous pavillon ennemi. 4) Les blocus, pour être obligatoires, doivent être effectifs, c'est-à-dire maintenus par une force suffisante pour interdire réellement l'accès du littoral de l'ennemi.
Page 122 - Directeur du Bureau de l'Union internationale pour la protection des oeuvres littéraires et artistiques...
Page 25 - Le Droit des gens ou des nations considérées comme communautés politiques indépendantes; 4° Sir Edward Creasy, First plat form of intern.