Grundzüge des völkerrechtsJ. J. Weber, 1903 - 315 pages |
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... muß hiernach zwei Eigenschaften aufweisen : sie muß erstens sich charakterisieren als Grundlage einer bestimmten Beziehung von Staat zu Staat und zweitens eine Aus- übung von Staatshoheitsrechten zum Inhalte haben . Nur so weit , als ...
... muß hiernach zwei Eigenschaften aufweisen : sie muß erstens sich charakterisieren als Grundlage einer bestimmten Beziehung von Staat zu Staat und zweitens eine Aus- übung von Staatshoheitsrechten zum Inhalte haben . Nur so weit , als ...
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... muß das als Grundsaß und Regel fest- gehalten werden ; allerdings können auch Ausnahmen als gerechtfertigt erscheinen , wie dies z . B. der Fall war bei dem im Jérômeschen Königreich Westfalen erfolgten Verkauf der kurhessischen Domänen ...
... muß das als Grundsaß und Regel fest- gehalten werden ; allerdings können auch Ausnahmen als gerechtfertigt erscheinen , wie dies z . B. der Fall war bei dem im Jérômeschen Königreich Westfalen erfolgten Verkauf der kurhessischen Domänen ...
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... muß daher in derartigen Fällen stets auf die der innerstaatlichen Organisation der einzelnen Staatsgebilde zu grunde liegenden verfassungsrechtlichen Be- stimmungen auch zur Feststellung der Natur derselben als Subjekte des Völkerrechts ...
... muß daher in derartigen Fällen stets auf die der innerstaatlichen Organisation der einzelnen Staatsgebilde zu grunde liegenden verfassungsrechtlichen Be- stimmungen auch zur Feststellung der Natur derselben als Subjekte des Völkerrechts ...
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... muß jedoch entgegengehalten werden , daß es , wie oben schon dargetan , eine Rechtsnot- wendigkeit als Grundlage , wie für das Recht überhaupt , so für das Völkerrecht , nicht gibt . Der Begriff des Rechtes ist lediglich relativ ; was ...
... muß jedoch entgegengehalten werden , daß es , wie oben schon dargetan , eine Rechtsnot- wendigkeit als Grundlage , wie für das Recht überhaupt , so für das Völkerrecht , nicht gibt . Der Begriff des Rechtes ist lediglich relativ ; was ...
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... muß er seinerseits durch Bestrafung des Schuldigen , eventuell durch Genugtuung gegenüber dem verlegten Staate kenntlich machen , daß er als Staat ein solches Vorgehen nicht billigt . Geschieht dieses nicht , so macht sich der Staat ...
... muß er seinerseits durch Bestrafung des Schuldigen , eventuell durch Genugtuung gegenüber dem verlegten Staate kenntlich machen , daß er als Staat ein solches Vorgehen nicht billigt . Geschieht dieses nicht , so macht sich der Staat ...
Contents
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Common terms and phrases
Abbildungen Abtretung allgemeinen anderseits anerkannt Anerkennung Aufl ausschließlich Ausübung Belgien Beschränkung besondere bestehen Bestimmungen beteiligten betreffenden Staates Beziehung bezüglich bezw Chemische Technologie Demgemäß derartige deſſen Deutsche Reich dieſe Einfluß einzelnen Staaten Empfangsstaates England Entwickelung erfolgt erforderlichen Erklärung erster erwerbenden Staates Exterritorialität Fällen Frankreich fremden Staate Gareis Gebiet Gebietshoheit gehören Genfer Konvention gesamte Gesandten Gesandtschaftsrecht Gesez Grund Grundlage Grundsäßen Haager handelt Infektionskrankheiten internationalen Verkehr iſt jezt juristischen Konferenz Kongoakte Kongreß Kons.-Ges Konsuln Konvention Kriege Kriegführung läßt lediglich lichen Liszt Mächte Mark 50 Pf muß neutralen Staaten Neutralität Oberstaat Österreich-Ungarn Pentarchie Personen Prinzip prinzipiell Privatrecht Realunion Recht rechtlichen Rechtssubjekt Rechtsverhältnisse Regel Rivier Rußland Schiedsgericht Schiffe Schuß Schuße ſeit ſich ſie Signatarmächte ſind sogenannten souveränen Staaten Souveränität Staaten von Nordamerika Staatsangehörigen Staatsgebiet Staatsgewalt Staatshoheitsrechten Staatsoberhaupt Staatsrecht Staatsverträge ständigen Schiedshofes Subjekte des Völkerrechts Tatsache Teil Türkei Ullmann verbesserte Auflage Vereinigten Staaten Vergleiche Verpflichtung Vertrag Vertretung völker Völkerrechtsgemeinschaft Vorschriften Weise Zorn
Popular passages
Page 147 - Conférence, reconnaissent que c'est un principe essentiel du droit des gens qu'aucune Puissance ne peut se délier des engagements d'un Traité, ni en modifier les stipulations, qu'à la suite de l'assentiment des Parties Contractantes, au moyen d'une entente amicale.
Page 207 - Ne sera pas réputé délit politique, ni fait connexe à un semblable délit l'attentat contre la personne du chef d'un gouvernement étranger ou contre celle des membres de sa famille, lorsque cet attentat constitue le fait soit de meurtre, soit d'assassinat, soit d'empoisonnement.
Page 305 - La marchandise neutre, à l'exception de la contrebande de guerre, n'est pas saisissable sous pavillon ennemi. 4) Les blocus, pour être obligatoires, doivent être effectifs, c'est-à-dire maintenus par une force suffisante pour interdire réellement l'accès du littoral de l'ennemi.
Page 122 - Directeur du Bureau de l'Union internationale pour la protection des oeuvres littéraires et artistiques...
Page 25 - Le Droit des gens ou des nations considérées comme communautés politiques indépendantes; 4° Sir Edward Creasy, First plat form of intern.