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stättiget, den hansischen Kaufleuten zum Vortheile ihres Handels das Unterthanenrecht zugestanden, und ihnen ben Entstehung eines neuen Kriegs zwischen beiben Thei= len binnen Jahr und Tag ein freyer Abzug nach vorheriger Abführung ihrer Sachen, und Eintreibung der ausstehenden Kapitalien bewilliget. Dieselben empfingen auch eine eigene fummarische Gerichtsbarkeit, deren samt den übrigen Vorrechten aber jede bundbrüchige Hansestadt auf vorläufige Lübische Anzeige nicht weiter theilhaftig seyn Folte d). Allein ohngeachtet aller dieser herrlichen Privilegien fuhren die französischen Kapers doch fort, die han= fischen Schiffe zu berauben, und alle deswegen entstan= bene Klagen verwieß man an diejenigen Gerichtshöfe, unter welchen die Korsaren ansäßig waren. Wenn man nun den Prozeß da anhängig gemacht hatte, so erfolgte nach vieler Verzögerung doch keine Entscheidung e), bis end, lich 1489. nach der Thronbesteigung Karls VIII. eine sehr scharfe Verordnung gegen diese Gewalt= thätigkeiten ergieng, und alle dergleichen Streithändel dem Großadmiral von Frankreich und seinem Stabhalter

zu

ProCof. Cof. Mercatores et Incolas Ciuitatum de Hanfac
Teutonicae partibus ex altera, bellorum, induciae feu
Treugae pactae et initae fuerint,vt tandem pax firma et per
petua fequeretur.

d) Pact. Lud. XI. cit. I'p. [172. fqq.

e) Werdenhagen de reb. publ. Hanfeat. T. II. P. IV. pag. 10. der aber bloß den Streit ohne dessen Ursache bemerkt.

zu Paris (fon Lieutenant à la table de Marbre à Paris ) untergeben wurden, der sie aufs geschwindeste zu erledigen, das geraubte Guth indeß in Verwahrung zu nehmen und auf sichern Beweis, daß es hansisches Gut gewesen wäre, der Hansa sogleich zurückzustellen håtte f). Man erhielt aber erst 1497. auf wiederhohlte Beschwerden die Vollstrekkung dieser Verordnung ff).

Johann Bodin gibt uns Nachricht von dem vortheilhaften französischen Salzhandel, welchen damals die Hansa ganz in ihrer Gewalt hatte. Sie trieb mit dem französischen Salz nicht nur in allen Nordischen Staaten, sondern auch selbst in Frankreich Handlung. Oft hohlte fie es aus Frankreich, um es insgeheim wieder zum Ver kaufe dahin zurückzubringen, weil sie es, da die Eingebohrnen große Abgaben davon zu leisten hatten, und sie hingegen hieben ihre Zollbefreyung nuzte, am wolfeilsten geben konnte. Nicht selten kamen die Schiffe mit Ballast, Stein und Sand belastet aus Teutschland an, und fuhren mit Wein, Salz und Getreide reichbeladen wie der ab, und versahen mit diesen Produckten den Nordöst lichen Theil Europens g). Innozenz Gentillet h) rühmte

f) Dipl. ap. Leibnit. in Mant. Cod. dipl. p. 176.
ff) Hagemajer Comment. de foed. Ciuit. Hanfeat. c. 2.
Cranzii Wandal. L. 14. c. 22.

Bodin. de republ. L. VI. c. 2. p. 1009, 1010.

an

h) Difcours d'état fur les moyens de bien gouverner et maintenir en bonne paix un Royaume par le President Gentillet. A Laufanne 1585. preface p. 15.

an den teutschen Kaufleuten, die sich nun in`allen franzófischen Städten aufhielten, daß sie von ihren Geldern keinen so ungeheuren Wucher zögen, wie die Italienischen Wechsler, die in Frankreich sehr oft 50. oder gar hundert pro Cent nåhmen, da sich die Teutschen mit einem geringen und mäßigen Intereße von fünf oder höchstens von achten begnügten. Ueberhaupt, fährt er fort, wäre es ausgemacht, daß keine Nazion in Handelssachen redlicher und aufrichtiger, als die Teutschen verführe. Sie verkleisterten nichts, noch verkauften sie eine Waare für die andere, oder übernahmen den Käufer, sondern sagten mit einem Worte, mas sie dafür haben wolten, ohne von Leuten, die den wahren Werth der Sachen nicht verstünden, einen unmå= Bigen Profit zu ziehen. Die teutsche Ehrlichkeit und Treuher zigkeit war ein Hauptgrund der Allgemeinheit des teutschen Gewerbes in Europa, und diese Tugend hat in der Folgezeit den Engländern eine ähnliche Ausbreitung des Handels verschaft. Daher, sobald sich auf den teutschen Handels.s niederlagen Pracht, Wollust, Verschwendung und Ueppigkeit einschlichen, und jene våterliche Tugenden verdran= -gen, urplözlich der Handel in Verfall kam, und in kurzer Zeit zu Grunde gieng.

XXXIX.

Ausführliche Verzeichnisse aller Produkte und Waaren, die jährlich aus den verschiedenen Europäischen Staaten nach Brügge versendet wurden. Fruchtbarkeit und eigene Produkte der Niederlande. Teutsche Einfuhre. Niederländische Handels- und Seegeseze. Vermehrte Zus fuhre aus Italien. Verbindung des Niederländischen Han dels mit dem Rheinischen. Errichtung des Spanischen Wollstapels zu Brügge. Verlust des Hansischen Dekos nomiehandels nach Spanien. Geschäfte der Englischen Stapelgesellschaft in den Niederlanden. Niederländische Manufakturen. Håndel der Hansa mit denOstfriesen. Osts friesische Handelsverbindungen und Zolltafeln. Theilneh mung der Niederländer an dem Nordischen Handel durch Die Begünstigung der Dänischen Könige. Bewegungen Der Hansa deswegen. Aufnahme des Holländischen Gewers bes und ihrer Schiffarth. Handelstraktate der Provinzen Flandern und Brabant mit England. Verfall des Nieder. ländischen Tuchhandels durch die Ausbreitung der Engli fchen Wollmanufakturen. Erweiterung der Niederländis schen Schiffarth. Anstalten zur Sicherheit des Seehandels im Kanale, in der Nordsee und imBalthischen Moere. Vers fall des Brüggischen Handels und Aufnahme Antwerpens.

an besist ein gewisses altenglisches Gedicht vom

M

Jahr 1430. a) unter der Aufschrift: Fortgang

a) Bey Anderson Th. III. S. 133.

der

1

der Englischen Politik, welches uns ein ausführliches Verzeichnis aller Waaren liefert, die jährlich nach Brúgs ge aus den verschiedenen Ländern Europens gegangen find. N. 6. heißt es, die Desterlinge, Preußen und Teutsche, (also die teutsche Hansa) schickten nach Flans dern Bier, Speck, Osmund, Kupfer, Stabholz, Stahl, Wachs, Pelzwerk, Pech, Theer, Tannenholz, eiches ne Bretter, Kölnisches Garn, Wollkrazer, Barchend, Zwilch und Schetter; dagegen nåhmen sie zurück allers lei gefärbte wollene Tücher, Silbergeschirr und Silber. stangen, die aus Böhmen, Oberteutschland und Huns garn kámen. Die Spanier lieferten über Slugs nach Brügge: Weine, Feigen, Rosinen, Datteln, Süß« holz, Dehl, Fårbekörner, Seife, Wachs, Eisen, Wolle, Safran, Bocksfelle und Quecksilber, und Hohlten aus den Niederlanden gefärbte feine Tücher, Barchend und Leinwand. Aus Portugall káme Wein, Wachs, Fårbekörner, Rosinen, Datteln, Honig, Corduan, Hẩuthe x. Aus Bretagne Salz, Wein, Leinwand und Zwilch; aus Schottland Wolle, Schafs felle und Rindshåuthe; aus Ireland Wolle, Leins wand, Nindshåuthe, Thierhäuthe, Fische; aus Eng. land feine Zeuge und Tücher, und dafür würde zurücks gebracht: Gewürz, Seidenzeuge, Nürnberger kurze Waaren, nach Schottland aber ebenfalls solche kurze Waaren, desgleichen Wagenråder und Schubkarren.

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