werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die „Herausgabe und Verbreitung ohne dessen Wissen und Willen stattgefunden oder kann derselbe nicht... Die Schweizer Presse - Page 192by Verein der schweizerischen Presse - 1896 - 520 lehteFull view - About this book
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 lehte
...durch das Mittel der Druckerpresscverübt werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...und Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht ausgemittelt werden, oder befindet er sich außer dem Bereiche der hierseitigen Strafgewalt, so haftet... | |
| Rudolf Benz, Zurich (Switzerland : Canton) - 1866 - 166 lehte
...nachfolgenden Vorschriften: Zunächst haftet für ein solches Vergehen der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...und Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht vor die Gerichte des Kantons Zürich gezogen werden, so haftet der Herausgeber, in Ermanglung dessen... | |
| Keller - 1870 - 518 lehte
...Druckerpresse verübt werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgab« und Verbreitung ohne dessen Wissen und Willen stattgefunden,...leicht ausgemittelt werden, oder befindet er sich außer dem Bereich der Bundes» gewalt, so haftet der Herausgeber, in Ermanglung dessen der Verleger,... | |
| Rudolf Benz - 1871 - 246 lehte
...nachfolgenden Vorschriften. § 223. Zunächst haftet für ein solches Vergehen der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...und Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht entdeckt oder nicht vor die Gerichte des Kantons Zürich gezogen werden, so haftet der Herausgeber,... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 lehte
...durch daS Mittel der Drucker« presse verübt werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschnft. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht leicht auSgemittell werden, oder befindet er sich außer dem Bereiche der Bundesgewalt, so haftet der Herausgeber,... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 lehte
...Druckerpresse verübt werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgabc ohne dessen Wissen und Willen stattgefunden, oder...er sich ausser dem Bereiche der Bundesgewalt , so haftet der Herausgeber, in Ermangelung dessen der Verleger, und wenn auch dieser nicht vor die Gerichte... | |
| Solothurn (Switzerland : Canton) - 1885 - 202 lehte
...durch das Mittel der Druckerpresse verübt worden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrist. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...und Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht entdeckt oder nicht vor die Gerichte des Kantons Solothurn gezogen werden, so haftet der Herausgeber,... | |
| Switzerland - 1889 - 222 lehte
...durch das Mittel der Druckerpresse verübt werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...leicht ausgemittelt werden, oder befindet er sich außer dem Bereiche der Vnndesgewalt, so haftet der Herausgeber, in Ermanglung dessen der V erleger... | |
| 1889 - 572 lehte
...dass flir ein durch das Mittel der Druckerpresse begangenes Vergehen zunächst der Verfasser hafte; hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...und Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht entdeckt werden, oder befindet er sich ausser dem Bereiche der diesseitigen richterlichen Gewalt, so... | |
| Oskar Kellenberger - 1890 - 90 lehte
...durch das Mittel der Druckerpresse verübt werden, haftet zunächst der Verfasser der Druckschrift. Hat aber die Herausgabe und Verbreitung ohne dessen...und Willen stattgefunden, oder kann derselbe nicht ausgemittelt werden, oder befindet er sich ausser dem Bereiche der hierseitigen Strafgewalt, so haftet... | |
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